Gerichtsverfahren gegen AfD-Gegner eingestellt

 In Politik

Im folgenden dokumentieren wir die Pressemitteilung.

Presseberichte sind hier dokumentiert

Vor dem Speyrer Amtsgericht wurde heute das Verfahren gegen einen AfD-Gegner eingestellt. Er hatte am 27. Februar 2016 zusammen mit Anderen gegen den rassistischen Landtagswahlkampf der AfD in Speyer protestiert. Die Speyrer Polizei war damals hart gegen die Demonstrierenden vorgegangen, die eine Mauer aus Pappkartons vor dem Wahlkampfstand der AfD aufgebaut hatten. Das Gerichtsverfahren wurde nach Sichtung zweier Videos auf Vorschlag des vorsitzenden Richters eingestellt.

Vor Gericht hatte zunächst der Angeklagte geschildert, wie insbesondere der Polizist der ihn festnahm, von Anfang an die AfD-GegnerInnen schikanierte. Als dieser ihn aufforderte seine Personalien zu zeigen, habe er nach dem Grund gefragt. Daraufhin habe der Polizist ihn am Arm gepackt und zum Polizeiauto gezerrt. Dass er für dieses Vorgehen der Polizei auch noch eine Geldstrafe zahlen solle, sei „eine Verdrehung von Opfer und Täter“, so der Angeklagte. Dies sei auch der Grund warum er sich gegen die von ihm geforderte Geldstrafe von 600 Euro wehre.

Anschließend wurden zwei Videos gezeigt, die Teile der Festnahme zeigten. Diese zeigten jedoch „keine erkennbare Widerstandshandlung des Angeklagten“, wie der Richter feststellte. Anschließend wurde das Verfahren – ohne Anhörung der geladenen ZeugInnen – eingestellt. Sämtliche Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Landeskasse.

Der Angeklagte kommentierte das Urteil wie folgt:
„Der ganze Vorgang ist eine Farce. Eigentlich hätte hier die Speyrer Polizei vor Gericht stehen müssen. Sie hat von Anfang an einseitig Partei für die AfD ergriffen und die AfD-Gegner schikaniert. Dass ich festgenommen und in Handschellen aufs Polizeirevier gebracht werde, weil ich gegen den menschenverachtenden Rassismus und Nationalisms der AfD protestiere, ist eine Frechheit.“

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